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Kleingartenanlage: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 12. Juli 2017, 11:44 Uhr

Unter Kleingartenanlagen versteht man Dauer-Pachtgartenland in Städten oder Kommunen, die keinen direkten Wohnungsbezug haben. Sie sollen vorrangig Gartenland für Mieter von mehrstöckigen Wohnungen zur Verfügung stehen, die sich kein eigenes Haus mit Garten leisten können. Der Kleingarten dient der privaten gärtnerischen Nutzung und zur Erholung. Eine Anlage besteht meist aus mehreren Einzelgärten sowie gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Wegen, Spielflächen und einem Vereinshaus. Kleingartenanlagen werden durch ein Sondergesetz geregelt, dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG).

Kleingärten haben für private Leute eine soziale Bedeutung. Die Kleingärten bieten den Ausgleich zur Hektik des Berufsleben und fördern in der Gemeinschaft die sozialen Kontakte zueinander.

Kinder können geschützt spielen und mit der Natur leben. In einer Stadt ergänzen Kleingärten das „Grüne“, obwohl Strausberg von sehr viel Natur umgeben ist. Der Wohn- und Freizeitwert einer Stadt werden durch die Gartenanlagen erhöht. Sie gliedern Stadtteile und tragen somit zu der Stadtbildpflege bei. Meist durch Eigenbeteiligung der Kleingärtner ist der öffentliche Kostenaufwand gering. Bei anderen städtischen Grünflächen wirken sich Kleingärten als nicht bebaute, aber bepflanzte Flächen gut auf das Stadtklima aus. Sie bewahren die in der Stadt knappen Ressourcen.



In Strausberg gibt es u.a. folgende Kleingartenanlagen: