Bürgermeister: Unterschied zwischen den Versionen
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:: Du hast Recht. Seit der Bismarkschen Reichsgründung sind Abgeordnete und Bürgermeister auch meist mit einem Parteimandat versehen. Also mit Partei. --[[Benutzer:Hajoka|Hajoka]] 22:40, 25. Okt. 2007 (CEST) | :: Du hast Recht. Seit der Bismarkschen Reichsgründung sind Abgeordnete und Bürgermeister auch meist mit einem Parteimandat versehen. Also mit Partei. --[[Benutzer:Hajoka|Hajoka]] 22:40, 25. Okt. 2007 (CEST) | ||
− | Parteizugehörigkeit der Bürgermeister wird erst seit 1930 fassbar. Roba, 15. 01. 2008 | + | Parteizugehörigkeit der Bürgermeister wird in Strbg. erst seit 1930 fassbar. Roba, 15. 01. 2008 |
Version vom 15. Januar 2008, 17:52 Uhr
Hallo Hauke,
Partei hatte ich bewusst rausgelassen. Das hatte vermutlich vor 1871 keine Relevanz. --Hajoka 01:23, 25. Okt. 2007 (CEST)
- Hmhm, Danach aber schon, sollten wir dann zwei Tabellen machen? --Hauke Löffler 08:09, 25. Okt. 2007 (CEST)
- Du hast Recht. Seit der Bismarkschen Reichsgründung sind Abgeordnete und Bürgermeister auch meist mit einem Parteimandat versehen. Also mit Partei. --Hajoka 22:40, 25. Okt. 2007 (CEST)
Parteizugehörigkeit der Bürgermeister wird in Strbg. erst seit 1930 fassbar. Roba, 15. 01. 2008