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Wohnhaus und Grundstückseinfriedung

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Das Wohnhaus und Grundstückseinfriedung ist in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen.

Quelle: Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum: http://www.bldam-brandenburg.de/images/pdf/Denkmalinformationen/09-MOL-Internet-16.pdf

siehe auch