BEW Betreutes Einzelwohnen
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Inhaltsverzeichnis
Kurzbeschreibung
Betreutes Einzelwohnen (BEW)
Das Hilfeangebot richtet sich an junge Menschen ab 17 Jahren, die aus persönlichen und sozialen Gründen nicht mehr im Elternhaus wohnen können.
Adressen & Ansprechpartner
- Betreutes Einzelwohnen (BEW)
- Brückenstr. 77
- 15562 Rüdersdorf
- Tel.: 033638 29 85 2
- E-Mail:
bewwibb
(at)web.de
Beschreibung
Folgende Hilfeleistungen werden angeboten:
- eigener Wohnraum
- sozialpädagogische Betreuung und Beratung
- Förderung und Begleitung ihrer Verselbständigung und ihrer gesellschaftlichen Eingliederung
Das Leistungsangebot richtet sich ebenso an sozial benachteiligte junge Menschen, die fremd untergebracht werden müssen, weil sie fernab von zu Hause einen Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz haben.
Das zentrale Ziel ist die Vorbereitung der jungen Menschen auf eine eigenständige und eigenverantwortliche Lebensführung. Sie sollen befähigt werden, ihr Leben selbst und entsprechend ihren persönlichen Orientierungen zu organisieren und zu bewältigen.
Regelmäßig erhalten die jungen Menschen Unterstützung in den Bereichen:
- Lebenspraxis - Stärkung alltagspraktischer Fähigkeiten
- Sozialkompetenz - Training der sozialen Handlungsfähigkeit und Handlungsautonomie
- Beschäftigungssituation - Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten lebenschancenbildenden Tätigkeit (Schule, Berufsbildung, Job) und stabilisierende, begleitende Hilfe
- Finanzen - vernünftige Lebenshaltung üben
- Familiäres Umfeld - Hilfe bei der Klärung familiärer Konflikte und problematischer Beziehungen zum Elternhaus
Für junge Menschen, deren Hilfebedarf sich im Verlauf der bisherigen Hilfeleistung entsprechend verändert hat, kann über die WIBB gGmbH für ein kurzfristiges Betreutes Einzelwohnen eigener Wohnraum angemietet werden.
Nach gegebenen Möglichkeiten und pädagogischer Entsprechung wird gemeinsam mit dem jungen Menschen dort Wohnraum beschafft, wo er seinen künftigen Lebensmittelpunkt haben möchte.
Um dem jungen Menschen den Start in sein eigenständiges Leben zu erleichtern und die Entlassung aus der Jugendhilfe zu vereinfachen, mietet die WIBB nach Möglichkeit Wohnraum an, der nach der Entlassung aus der Jugendhilfe von dem Betreuten übernommen werden kann.