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Rehabilitation

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Version vom 12. Juli 2017, 13:00 Uhr von Christopher (Diskussion | Beiträge)
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Rehabilitation

Unter Rehabilitation versteht man den Einsatz und die Wirkung von Maßnahmen, die darauf abzielen, die körperlichen, psychischen und sozialen Folgen einer Behinderung auf ein Minimum zu beschränken. (Wikipedia)


Was ist eine Rehabilitationsmaßnahme?

Zu einer Rehabilitationsmaßnahme sagt man kurz Reha. Durch eine Reha soll eine Verbesserung der körperlichen und seelischen Gesundheit des Patienten erreicht werden.


Wer ist berechtigt?

Jeder ist berechtigt, einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen.


Wie häufig kann man eine Reha beantragen?

  • Prinzipiell geht das alle vier Jahre.
  • Bei besonderen Problemen auch häufiger, insbesondere bei Anschlussheilbehandlungen (AHB).
 Die AHB unterliegt keinen zeitlichen Beschränkungen. Hier besteht bei entsprechenden 
 Erkrankungen ein gesetzlicher Anspruch unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Reha-Maßnahme.


Wer bezahlt die Reha (Kostenträger)?

  • Bei allen Berufstätigen der Rentenversicherungsträger, die Deutsche Rentenversicherung (früher z.B. die LVA oder BfA).
  • Bei allen anderen (Rentner, Arbeitslose, Hausfrauen, Studenten) die Krankenkasse.


Was muss man selbst zur Reha beitragen?

Je nach Kostenträger: 9,-/10,- Euro pro Kalendertag. Bei AHB maximal für 28 Tage unter Anrechnung des Krankenhausaufenthaltes.


Muss man Urlaub nehmen?

Für Reha-Aufenthalte muss kein Urlaub genommen werden.


Wie stellt man einen Antrag?

  1. Man geht zum Hausarzt und bittet um ein Attest für einen Reha-Aufenthalt, am besten bereits dort den Klinikwunsch aufnehmen lassen.
  2. Dann wendet man sich an seine Krankenkasse. Dort erfährt man, ob die Krankenkasse oder die Rentenversicherung die Kosten bezahlt. Meist erhält man dort auch entsprechende Antragsformulare.
  3. Antrag ausfüllen, Klinikwunsch angeben.
  4. Antrag an Kostenträger schicken.
  5. Bearbeitung des Antrages durch die Krankenkasse / Deutsche Rentenversicherung.
  6. Gegebenenfalls ist noch ein Besuch beim Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen oder beim Vertrauensarzt der Deutschen Rentenversicherung erforderlich.
  7. Entscheidung durch Krankenkasse / Deutsche Rentenversicherung. Wenn der Antrag abgelehnt wurde, kann Widerspruch eingelegt werden. Wenn der Antrag genehmigt wurde, aber nicht die gewünschte Klinik, kann ebenfalls Widerspruch eingelegt werden.
  8. Liegt eine Kostenzusage für die gewünschte Klinik vor, wird die Klinik vom Kostenträger benachrichtigt.
    Die Klinik lädt dann zu einem bestimmten Tag zur Reha-Maßnahme ein.
  9. Der Hausarzt oder das Krankenhaus sollte benachrichtigt werden, um wichtige Befunde für die Reha mitzugeben oder zu schicken.

siehe auch


Reha-Kliniken

Eine Übersicht über Reha-Kliniken in Deutschland finden Sie hier:

Weblinks