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Landkreis: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Landkreis wird nach Grundsätzen der gemeindlichen Selbstverwaltung geführt und verwaltet.
 
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Aktuelle Version vom 12. Juli 2017, 11:55 Uhr

Als Landkreis bezeichnet man nach deutschem Kommunalrecht einen Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft.

Ein Landkreis wird nach Grundsätzen der gemeindlichen Selbstverwaltung geführt und verwaltet.

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