Landkreis
Aus Stadtwiki Strausberg
Als Landkreis bezeichnet man nach deutschem Kommunalrecht einen Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft.
Ein Landkreis wird nach Grundsätzen der gemeindlichen Selbstverwaltung geführt und verwaltet.
Als Landkreis bezeichnet man nach deutschem Kommunalrecht einen Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft.
Ein Landkreis wird nach Grundsätzen der gemeindlichen Selbstverwaltung geführt und verwaltet.