Landkreis
Aus Stadtwiki Strausberg
Version vom 4. September 2008, 10:36 Uhr von Bbw grosch (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: Als Landkreis bezeichnet man nach deutschem Kommunalrecht einenGemeindeverband und eine Gebietskörperschaft. Ein Landkreis wird nach Grundsätzen der gemeindlichen S...)
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Als Landkreis bezeichnet man nach deutschem Kommunalrecht einenGemeindeverband und eine Gebietskörperschaft.
Ein Landkreis wird nach Grundsätzen der gemeindlichen Selbstverwaltung geführt und verwaltet.